Aktuelles

Der NADA-Code 2009 im Überblick


Am 1. Januar 2009 ist der neue NADA-Code in Kraft getreten. Neben geänderten Meldepflichten gibt es Neuerungen bei der Verbotsliste und den medizinischen Ausnahmegenehmigungen. Auch die Testpools wurden neu eingeteilt.

Aufgrund der Neuregelungen, die der NADA-Code 2009 mit sich bringt, wurden viele Informationen auf diesen Seiten aktualisiert. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

 

Die Testpools ab 2009

Die Testpools, denen die Athletinnen und Athleten zugewiesen werden und für die jeweils unterschiedliche Meldepflichten gelten, wurden neu eingeteilt. Seit 2009 gibt es folgende Testpools:
  • Registered Testpool (RTP): Diesem Testpool gehören in der Regel Athletinnen und Athleten an, die bereits im Testpool der internationalen Fachverbände (IRTP) erfasst sind, sowie diejenigen Mitglieder des bisherigen Nationalen Testpools (NTP), die entsprechend ihrer Sportart der höchsten Gefährdungsstufe (Kraft- und Ausdauersportarten) angehören
  • Nationaler Testpool (NTP): Dem NTP werden in der Regel die Athletinnen und Athleten des bisherigen NTP zugewiesen, die nicht im IRTP bzw. RTP erfasst sind und Sportverbänden der Gefährdungsstufen II (Ball- und Teamsportarten, Kampfsport, Zielsportarten ) und III (Sportarten mit sehr komplexen Bewegungsabläufen) angehören.
  • Allgemeiner Testpool (ATP): Die Athletinnen der bisherigen ATP I und ATP II werden in der Regel im neuen ATP zusammengefasst.

 

Die Ein-Stunden-Regelung

Eine neue Regelung gibt es bei den Meldepflichten. Die vieldiskutierte Ein-Stunden-Regelung wurde gegen den Widerstand der Deutschen in den WADA-Code aufgenommen und muss deshalb auch von der NADA umgesetzt werden.
Athletinnen und Athleten, die dem IRTP oder dem RTP angehören, müssen demnach künftig für jeden Tag des Jahres eine Stunde benennen, zu der sie an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen erreichbar sind. In Deutschland betrifft dies rund 500 bis 600 Top-Athletinnen und -Athleten.

 

Whereabouts

  • Alle Athletinnen und Athleten, die dem RTP oder dem NTP angehören, müssen für jeden Tag im Meldesystem ADAMS eine Adresse angeben, an der sie sich aufhalten. Diese Daten müssen natürlich jeweils den tatsächlichen Gegebenheiten zeitnah angepasst und stetig aktualisiert werden.
  • Diese Regelung ersetzt die bisherige Pflicht, sich bei Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 24 Stunden ab- oder umzumelden.
  • Die bisherige Verpflichtung für ATP-I-Mitglieder, sich bei mehr als 72 Stunden Abwesenheit abzumelden, entfällt. Wer dem ATP angehört, ist jedoch verpflichtet, der NADA Adressdaten und Rahmentrainingspläne anzugeben. Formulare dafür sind auf der NADA-Homepage zu finden.

 

Strikes

Bei Kontrollversäumnissen im Zusammenhang mit der Ein-Stunden-Regelung und Meldepflichtversäumnissen hinsichtlich der Whereabouts werden so genannte Strikes (eine Art Abmahnung) erteilt. Für die Überprüfung möglicher Versäumnisse und die Erteilung der Strikes ist die NADA zuständig. Hat eine Athletin oder ein Athlet innerhalb von 18 Monaten drei Strikes bekommen, wird vom jeweiligen Sportfachverband ein Verfahren eingeleitet, das zu einer Sperre von mindestens einem Jahr führen kann.

 

Neuregelung zur Verbotsliste

"Spezifische Substanzen" sind Substanzen, die in vielen Medikamenten vorkommen und besonders leicht zu unbeabsichtigten Dopingverstößen führen können. Bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln, die auf dem Nachweis solcher Substanzen beruhen, ist es möglich, eine weniger strenge Strafe auszusprechen. Die Betroffenen müssen allerdings selbst nachweisen können, dass sie die entsprechenden Substanzen nicht zu Dopingzwecken eingenommen haben.
  • Nach der Neuregelung gelten jetzt alle in der Verbotsliste aufgeführten Substanzen als „spezifische Substanzen“, mit Ausnahme von Anabolika, Hormonen, Hormonantagonisten, einigen Stimulanzien und den verbotenen Methoden.
  • Klar festgelegt wurde das Verbot von intravenösen Infusionen und Injektionen. Infusionen sind nur in medizinischen Notfallsituationen erlaubt, Injektionen mit einer einfachen Spritze sind nicht verboten, wenn die injizierte Substanz nicht verboten ist und wenn das Volumen 50 Milliliter nicht übersteigt.
  • In der Substanzklasse der Diuretika und Maskierungsmittel wurden einige Angaben genauer spezifiziert. Alpha-Reduktase-Hemmer wie Finasterid sind nicht mehr verboten, Plasmaexpander nur bei intravenöser Verabreichung. Die Medikamente Dorzolamid und Brizolamid sind bei der Anwendung im Auge zur Glaukombehandlung erlaubt.
  • Der Grenzwert für Alkohol wurde einheitlich für alle Sportarten, in denen Alkohol verboten ist, auf 0,1 g/l festgelegt. Die Sportart Golf wurde in die Liste der Sportarten aufgenommen, in denen die Anwendung von Beta-Blockern verboten ist.

 

Medizinische Ausnahmegenehmigungen

Bei den medizinischen Ausnahmegenehmigungen gibt es ebenfalls einige grundlegende Neuerungen. Sie betreffen vor allem die Regelungen zur Anwendung von Glukokortikoiden und von Asthmamitteln, die Beta-2-Agonisten enthalten. Informationen dazu findest du auch auf der NADA-Homepage in der Rubrik "Medizin" unter "Neues für 2009".

Alle aktuellen Regelwerke, Dokumente und Formulare zum neuen NADA-Code stehen im Download-Bereich der NADA-Homepage bereit.

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Seit dem 1. Januar 2010 gilt eine neue Liste der Verbotenen Substanzen und Methoden. Die NADA bietet auf ihrer Homepage die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste zum Donwload an (PDF, 118 KB). mehr

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