Verbotene Substanzen

Die Substanzklassen


Die verbotenen Substanzen sind in verschiedene Substanzklassen eingeteilt. Diesen Substanzklassen sind auch zahlreiche Medikamente zugeordnet, deren Gebrauch im Leistungssport nicht erlaubt ist.


Alle Substanzklassen und die wichtigsten Substanzen werden in dieser Rubrik ausführlich beschrieben. Jede Substanz, die einer der verbotenen Substanzklassen angehört, ist verboten, auch wenn sie nicht namentlich aufgeführt ist. Wer Medikamente einnehmen muss, sollte sich daher vorher vergewissern, dass sie keine verbotenen Substanzen enthalten. Für einige dieser Substanzen kannst du aber eine sogenannte medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE - Therapeutic Use of Exemption) beantragen.

Die Substanzklassen S1 bis S5 sind jederzeit verboten, die Substanzklassen S6 bis S9 nur im Wettkampf.

S1 - Anabole Substanzen
anabol-androgene Steroide einschließlich Prohormone und andere anabole Substanzen wie Clenbuterol

S2 - Hormone und verwandte Substanzen
z.B. EPO, HGH, HCG, LH (nur bei Männern), Insulin (antragspflichtig - TUE), ACTH

S3 - Beta-2-Agonisten
alle. Beta-2-Agonisten sind als Spray zur Inhalation zur Behandlung von Asthma erlaubt. Für Salbutamol und Salmeterol ist seit dem 1. Januar 2010 keine Ausnahmegenehmigung mehr nötig. Für die Anwendung zur Inhalation muss allerdings eine Erklärung zum Gebrauch an die NADA oder an den Internationalen Fachverband geschickt werden. Salbutamol darf nur bis zu einer Dosis von 1.600 µg in 24 Stunden angewandt werden, das entspricht je nach Präparat 8 oder 16 Hüben. Für eine höhere Dosierung ist weiterhin eine medizinische Ausnahmegenehmigung nötig.

Alle anderen Beta-2-Agonisten sind nach wie vor genehmigungspflichtig. Angehörige des Registered Testpool (RTP) und des Nationalen Testpools (NTP) müssen dafür bei der NADA Ausnahmegenehmigung beantragen. Wer keinem Testpool angehört, benötigt in Deutschland nur ein Attest für diese Substanzen. Sportlerinnen und Sportler, die dem Allgemeinen Testpool (ATP) angehören, erhalten im Fall einer positiven Probe aufgrund dieser Substanzen nach Vorlage der Krankenakte ggf. eine rückwirkende Genehmigung. In jedem Fall muss eine Behandlung mit diesen Substanzen im Kontrollformular angegeben werden.


S4 - Hormon-Antagonisten und -Modulatoren
Aromatase-Hemmer (z.B. Anastrozol, Letrozol, Aminogluthetimid, Exemestan, Formestan, Testolacton), selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (z.B. Raloxifen, Tamoxifen, Toremifen) und andere Antiestrogene wie Clomifen, Cyclofenil und Fulvestran sowie Substanzen, die die Myostatinfunktion verändern.

S5 - Diuretika und andere Maskierungsmittel
Maskierungsmittel: alle, z.B. Diuretika, Probenecid, intravenös verabreichte Plasmaexpander
Diuretika: alle z. B. Furosemid (z.B. Lasix®), Hydrochlorothiazid (z.B. Esidrix®), Spironolacton (z. B. Osyrol®), Torasemid (z.B. Unat®), Triamteren (z.B. Dytide® H)

S6 - Stimulanzien
z. B. Amphetamine (z.B. Pervitin®), Ephedrin (verschiedene Mittel gegen Erkältungskrankheiten), Kokain, Methylphenidat (z.B. Ritalin®), Pemolin (z.B. Tradon®)
Einige Stimulanzien wie zum Beispiel Ephedrin zählen zu den so genannten spezifischen Substanzen. Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool angehören und nicht an Ligaspielen teilnehmen, müssen für die Einnahme von Medikamenten, die diese Substanzen enthalten, nur ein ärztliches Attest vorlegen. Um welche Substanzen es sich dabei handelt, ist in der WADA-Verbotsliste nachzulesen.

S7 - Narkotika
alle, z. B. Morphin, Pentazocin (z.B. Fortral®), Pethidin
(z. B. Dolantin®)

S8 - Cannabinoide
Haschisch, Marihuana

S9 - Glukokortikoide
alle, z.B. Dexamethason, Prednisolon, Triamcinolon (verboten beim Wettkampf oral, rektal, intravenös oder intramuskulär, bei chronischen Krankheiten und Daueranwendung ist eine medizinische Ausnahmegenehmigung – TUE – möglich). Die nicht-systemische Anwendung, also die orthopädische Verabreichung in Gelenken und Sehnenansätzen, und die Anwendung als Inhalation müssen im Wettkampf der NADA mit einer sogenannten Erklärung zum Gebrauch angezeigt und bei einer Dopingkontrolle auf dem Kontrollformular vermerkt werden. Wenn du keinem Testpool angehörst und in keiner Liga spielst, brauchst du für solche Medikamente nur ein ärztliches Attest, das du bei einer Dopingkontrolle vorlegen musst.

In dieser Rubrik findest du nähere Erläuterungen zu den einzelnen Substanzklassen und Substanzen.

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