Dopingfallen
Nahrungsergänzungsmittel
Viele Athletinnen und Athleten glauben, dass sie ihren besonderen Energie- und Nährstoffbedarf nur mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) decken können. Vor der Einnahme solcher Präparate wird aber eindringlich gewarnt.
Grundsätzlich ist gegen die Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen in vernünftigen Dosierungen nichts einzuwenden, auch wenn vom medizinischen Standpunkt her keine Notwendigkeit dafür besteht. Häufig werden im Sport allerdings sehr hohe Dosen solcher Präparate eingenommen in der Hoffnung, auf diese Weise die körperliche Leistungsfähigkeit steigern zu können. Ein solcher Effekt ist aber nach bisher vorliegenden Untersuchungen nicht erwiesen und auch nicht zu erwarten.
Mehr Risiken als Nutzen
Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ohne medizinische Notwendigkeit ist nicht nur von geringem Nutzen, sondern birgt im Hinblick auf die Anti-Doping-Bestimmungen auch noch Gefahren in sich. Es kommt nämlich vor, dass solche Präparate Steroidhormone oder ähnliche verbotene Substanzen enthalten, die aus den Herstellerangaben aber nicht ersichtlich sind.
Positive Befunde keine Seltenheit
Nach Untersuchungen des Institutes für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln wiesen von 634 Nahrungsergänzungsmitteln 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide (sogenannte Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren. Die positiven NEM stammten von Firmen aus den USA, den Niederlanden, Großbritannien, Italien und Deutschland.Ausscheidungsversuche mit positiven NEM führten zu positiven Dopingbefunden vor allem für Norandrosteron. Ausländische Präparate, die zum Beispiel unter den Namen Chrysin, Guarana oder Tribulus Terrestis gehandelt werden, können ebenfalls dem Dopingverbot unterliegende Substanzen enthalten. Bei asiatischen Tees muss zudem auf Beimengungen von Ephedrin geachtet werden.
Böse Überraschungen
Werden NEM mit den beschriebenen (Spuren-)Beimengungen konsumiert, können anschließend abgegebene Urinproben zum Beispiel positive Analysenbefunde wie bei der Einnahme von verbotenen Anabolika (z.B. von Nandrolon) liefern. Nach dem gültigen Dopingreglement erfüllt dies den Tatbestand des Dopings. Daher wird eindringlich vor der Anwendung von NEM gewarnt: Das Risiko tragen nämlich die Athletinnen und Athleten. Ihnen bleibt allenfalls eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller, wenn sie nachweisen können, dass der positive Befund auf die Einnahme entsprechender Präparate zurückzuführen ist.