Spielregeln

Sanktionen


Wer beim Dopen erwischt wird, muss mit einer Bestrafung rechnen. Ebenso wird die Verweigerung einer Dopingkontrolle bestraft. Aber auch ein Verstoß gegen die Meldepflichten hat Konsequenzen. Die Höhe der Bestrafung richtet sich nach der Art des Verstoßes.


Allgemein gilt: Bei einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen während oder in Verbindung mit einem Wettkampf folgt die Disqualifikation. Außerdem können alle Wettkampfergebnisse, die im Zeitraum zwischen Entnahme einer positiven Probe und der daraus resultierenden Suspendierung erzielt wurden, für ungültig erklärt werden. Im Übrigen sind bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen in der Regel folgende Sanktionen vorgesehen:

 

Sperre im Falle eines positiven Analyseergebnisses

Darunter fallen folgende Verstöße:
  • Vorhandensein einer verbotenen Substanz, ihrer Stoffwechselprodukte oder Marker in einer Probe von Körpergewebe oder Körperflüssigkeit der Sportlerin oder des Sportlers (NADA-Code Artikel 2.1, Ausnahme bei Vorliegen einer TUE)
  • die Anwendung oder der Versuch der Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode (Artikel 2.2)
  • der Besitz einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode. (Artikel 2.6)
Sanktionen:
  • erster Verstoß: zweijährige Sperre
  • Mehrfachverstöße werden mit entsprechend längeren Sperren bestraft.

 

Positives Analyseergebnis bei sogenannten „spezifischen“ Substanzen

Die Verbotsliste enthält zahlreiche sogenannte "spezifische Substanzen", die aufgrund ihrer großen Verbreitung in medizinischen und anderen Produkten besonders leicht zu unbeabsichtigten Verstößen führen können oder deren wirksamer Missbrauch als Dopingmittel weniger wahrscheinlich ist. Kann die Athletin oder der Athlet nachweisen, dass die Anwendung einer solchen speziellen Substanz nicht der Steigerung seiner sportlichen Leistung diente, gelten folgende Sanktionen:

Sanktionen
  • erster Verstoß: mindestens eine Verwarnung bis zu höchstens einer zweijährigen Sperre
  • Mehrfachverstöße werden mit entsprechend längeren Sperren bestraft.

 

Andere Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen

Dazu zählen folgende Tatbestände:
  • der Versuch, eine Kontrolle zu verweigern oder ohne zwingenden Grund zu unterlassen (Artikel 2.3)
  • der Versuch, die Dopingkontrolle zu manipulieren (Artikel 2.5)

Sanktionen

  • erster Verstoß: in der Regel zweijährige Sperre
  • Mehrfachverstöße werden mit entsprechend längeren Sperren bestraft.

 

Fehlende Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit

Du verstößt auch gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, wenn du vergisst, die erforderlichen Angaben zu deinem Aufenthaltsort zu machen oder zu aktualisieren, und dadurch nicht erreichbar bist für eine Kontrolle. Für jedes festgestellte Versäumnis deiner Meldepflichten und (nur falls du Mitglied des RTP bist) für jede versäumte Kontrolle während der von Dir angegebenen Stunde erhältst du eine Verwarnung (Strike). Erhältst du drei Strikes innerhalb von 18 Monaten, so wird dies als ein Verstoß gewertet und wie folgt bestraft Artikel 2.4):

Sanktionen
  • erster Verstoß (drei Strikes innerhalb von 18 Monaten) mindestens ein Jahr bis zu zwei Jahren Sperre
  • Mehrfachverstöße werden mit entsprechend längeren Sperren bestraft.

 

Handel, Verabreichung und sonstige Tatbeteiligung

Dazu gehören:
  • Handel mit verbotenen Substanzen oder Anleitung zu verbotenen Methoden (Artikel 2.7)
  • Verabreichung verbotener Substanzen, Beihilfe, Unterstützung, Anstiftung, Verschleierung und sonstige Tatbeteiligung bei einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen (Artikel 2.8)
Sanktionen
Bei diesen Verstößen kann eine Sperre von mindestens vier Jahren bis zu einer lebenslangen Sperre verhängt werden.
Außerdem kann es im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kommen.

 

Teilnahme an Wettkämpfen während einer Sperre

Bei diesem Verstoß wird die verhängte Sperre erneuert. Wer also während einer Sperre von beispielsweise zwei Jahren innerhalb dieser Zeit an einem Wettkampf teilnimmt, wird ab diesem Zeitpunkt erneut für zwei Jahre gesperrt.

 

Entscheidend: Die Umstände des Einzelfalls

Die genannten Sperren von zwei Jahren bei Erstverstößen sind sogenannte Regelsperren. Diese Sperren können auch schon bei einem Erstverstoß bei starkem Eigenverschulden, zum Beispiel bei systematischem Doping, auf bis zu vier Jahre heraufgesetzt werden. Es gibt aber auch Umstände, die sich strafmildernd auswirken können, etwa Minderjährigkeit oder die echte Mithilfe an der Aufklärung durch Nennung von Hintermännern (Kronzeugenregelung).



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Seit dem 1. Januar 2010 gilt eine neue Liste der Verbotenen Substanzen und Methoden. Die NADA bietet auf ihrer Homepage die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste zum Donwload an (PDF, 118 KB). mehr

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