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Betrug hat Konsequenzen

Doping ist Betrug, und wie jede andere Form von Betrug wird es hart bestraft. Wer erwischt wird, ist mitunter nicht nur finanziell ruiniert.



Finanzielle Folgen

Doping bedeutet nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit und den Verlust von Ansehen und Respekt. Überführte müssen auch mit hohen finanziellen Belastungen rechnen. So musst du bei der Deutschen Sporthilfe eine Vereinbarung unterschreiben, nach der du bei einem Verstoß gegen Anti-Doping-Regeln die finanzielle Förderung zurückbezahlten musst. Auch bei manchen Verbänden gibt es solche Regelungen. Preisgelder müssen natürlich auch zurückgezahlt werden.

Sollte eine Sperre verhängt werden, sind damit häufig berufliche Zukunftsaussichten als Sportlerin oder Sportler zerstört. Auch droht die Gefahr, dass Sponsoren Verträge aufkündigen, wenn Dopingfälle aufgedeckt werden. Somit versiegen nicht nur alle Einnahmequellen im Bereich des Sports, im schlimmsten Fall bleiben Überführte auch noch auf einem Berg von Schulden sitzen.

Zwei Rechenbeispiele

Wie teuer es werden kann, wenn du mit Doping erwischt wirst, zeigen die beiden folgenden Beispiele:

C-Kaderathlet, 2 Jahre gefördert

monatl. Grundförderung

(75,- €  x 24 Monate)

1.800 €

3. Platz Jugend-Europameisterschaft

1.200,- €

Zuschuss Nachhilfeunterricht

   300,- €

Insgesamt zurückzuzahlen

3.300,- €



C-Kaderathletin, 2 Jahre gefördert


monatl. Grundförderung

(75,- €  x 24 Monate)

1.800 €

1. Platz Jugend-Weltmeisterschaft

2.400,- €

2. Platz Jugend-Weltmeisterschaft

1.800,- €

Zuschuss Nachhilfeunterricht (50 € mtl.)

1.200,- €

Insgesamt zurückzuzahlen

7.200,- €

Rechtliche Folgen

Wer dopt, dem droht eine Sperre für Wettkämpfe und organisiertes Training. Beim ersten festgestellten Dopingvergehen gibt es in der Regel eine zweijährige Sperre. Beim zweiten Verstoß gegen den NADA-Code folgt unter Umständen eine lebenslange Sperre. Details zu den Strafen und welche Ausnahmen es gibt, findest du in der Rubrik "Spielregeln". Im NADA-Code wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder Betäubungsmittelgesetz zu staatsanwaltlichen Ermittlungen kommen kann.