Narkotika

Junger Sportler sitzt erschöpft an der Wand und wischt sich mit einem T-Shirt den Schweiß vom Gesicht.

Zu den Narkotika gehören stark wirksame Schmerzmittel vom Morphintyp. Die Einnahme solcher Mittel ist mit einer hohen Suchtgefahr verbunden.

 

Zur Gruppe der Narkotika gehören die sogenannten opioidartigen Schmerzmittel vom Morphintyp, also solche, die mit dem aus Opium gewonnenen Morphin verwandt sind. Andere, nicht opioidartige Schmerzmittel wie Aspirin oder Voltaren sind dagegen nicht verboten. Narkotika haben neben ihrer schmerzstillenden auch eine beruhigende und euphorisierende Wirkung

Nicht alle Narkotika sind verboten

In den letzten Jahren wurden einige schwach wirksame Narkotika wie Codein und Ethylmorphin von der Liste der verbotenen Substanzen genommen. Die Liste verbotener Narkotika umfasst heute noch 10 Substanzen; die bekanntesten sind Heroin (Diamorphin), Morphin (Morphium) und Methadon.

Schmerzmittel als Dopingsubstanz

Narkotika werden wegen ihrer schmerzstillenden Wirkung als Doping bei schmerzverursachenden Sportarten wie etwa im Kampfsport verwendet. Sie werden aber auch mit Stimulanzien kombiniert und können deren Wirkung verstärken. Aus dem Radrennsport kennt man beispielsweise den Pot belge, eine gefährliche Mischung aus Heroin, Amphetamin, Kokain und weiteren Substanzen. Dieser Cocktail steigert die Leistungsbereitschaft und Leidensfähigkeit ins Maßlose, sodass die Betroffenen ihre Grenzen nicht mehr wahrnehmen und sich völlig verausgaben.

Suchtgefahr

Neben den lebensgefährlichen Folgen einer Überdosierung wie Atemlähmungen und Kreislaufversagen birgt die Einnahme von Narkotika immer die Gefahr einer starken körperlichen und psychischen Abhängigkeit. Die missbräuchliche Anwendung und der unbefugte Handel mit Narkotika stellen daher auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz dar.