Glukokortikoide

Glukokortikoide gehören zu den Steroidhormonen. Sie sind in vielen Medikamenten enthalten und werden im Leistungssport oft missbräuchlich verwendet.

 

Glukokortikoide sind Hormone, die in der Nebennierenrinde gebildet werden. Glukokortikoide wie Cortison oder Cortisol regulieren den Fett-, Kohlenhydrat- und Eiweißstoffwechsel.

Glukokortikoide in der Medizin

Therapeutisch sind die Glukokortikoide vielfältig verwendbar, beispielsweise zur Behandlung von Allergien, Asthma und Entzündungen. Sie schwächen bzw. unterdrücken außerdem die Immunabwehr. Das kann bei der Behandlung sogenannter Autoimmunerkrankungen wie Rheuma sinnvoll sein oder nach einer Transplantation, um zum Beispiel die Abstoßung einer Spenderniere zu verhindern.

Keine Leistungssteigerung

Glukokortikoide wurden auf die Liste der verbotenen Substanzen gesetzt, nachdem sie von Athletinnen und Athleten bei einigen Sportarten ohne medizinische Begründung eingenommen und sogar gespritzt wurden. Glukokortikoide bewirken zwar keine unmittelbare Leistungssteigerung; sie können durch die Unterdrückung der Immunabwehr den Körper sogar eher schwächen. Andererseits haben Glukokortikoide jedoch eine leicht euphorisierende Wirkung und können Müdigkeit und Schmerzempfinden unterdrücken.

Nur bedingt erlaubt

Die systemische Anwendung von Kortison, also in Tablettenform, als Zäpfchen, intravenös oder intramuskulär gespritzt, ist im Wettkampf verboten und wird nur bei schwerwiegenden, chronischen Krankheiten gestattet (TUE). Die systemische Anwendung in medizinischen Notfällen sollte der NADA sofort gemeldet werden. Auch wer außerhalb des Wettkampfs Kortikoide in der beschriebenen Form anwendet, sollte wegen der zum Teil langen Nachweisbarkeit vor einem Wettkampf eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool angehören und nicht in einer Liga spielen, brauchen für die systemische Anwendung von Glukokortikoiden in Deutschland nur ein ärztliches Attest, das sie bei einer Dopingkontrolle vorlegen müssen.

Die nicht-systemische Anwendung, zum Beispiel als orthopädische Verabreichung in Gelenke und an Sehnenansätze, sowie die Inhalation ist erlaubt. Bei einer Dopingkontrolle muss die Anwendung auf jeden Fall auf dem Kontrollformular angegeben werden.