Alkohol und Betablocker

Alkohol und Betablocker sind Substanzen, die nur bei einigen Sportarten verboten sind. Welche das sind, geht aus der Liste der verbotenen Substanzen der WADA hervor.

 

Die Verbotsliste der WADA listet alle Sportverbände auf, die für ihre Sportart den Konsum von Alkohol oder die Einnahme von Betablockern während eines Wettkampfs verbieten. Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Sportarten, in denen Alkohol verboten ist, ein Grenzwert von 0,1 l/g.

Künstliche Beruhigung verboten

Alkohol und Betablocker bewirken zwar keine Leistungssteigerung; beide haben aber eine beruhigende Wirkung, helfen gegen Wettkampfnervosität und zitternde Hände. Im Wettkampf verboten sind sie deshalb in Sportarten, bei denen eine hohe Konzentration, innere Ruhe und eine "ruhige Hand" erforderlich sind. Für Betablocker gilt das Verbot für  Luftsport, Schießen und Bogenschießen (hier auch außerhalb des Wettkampfes verboten), Motorsport, Motorbootsport, Skifahren und Snowboard (Skispringen, Freestyle Aerials/Halfpipe und Snowbaord Halfpipe/Big Air), Billard, Boule, Bridge, Dart, Golf, Kegeln und Bowling, Sportarten, in denen Alkohol im Wettkampf verboten ist, sind Bogenschießen, Karate, Luftsport, Motorbootsport, Motorradsport und Motorsport. Bei Sportarten wie Motorsport oder Luftsport versteht sich das Verbot schon durch die Unfallgefahr von selbst.

Keine Ausnahmen bei Betablockern

Betablocker kommen als Medikamente gegen Bluthochdruck, Migräne, Herzrhythmusstörungen und Herzasthma zum Einsatz. Dennoch gibt es bei den in der Verbotsliste aufgeführten Sportarten auch keine therapeutische Ausnahmegenehmigung für Betablocker bei Wettkämpfen. Die Medizinische Kommission des IOC begründet dies damit, dass für die Behandlung der genannten Erkrankungen inzwischen zahlreiche ebenso wirksame Medikamente als Alternativen zur Verfügung stehen.