Häufig gestellte Fragen
Kann ich Aspirin bedenkenlos einnehmen?
Kann ich im Krankheitsfall ein Medikament einnehmen, in dem verbotene Substanzen enthalten sind?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich das Gefühl habe, man will mir Doping nahe legen?
Was ist zu tun, wenn ich ein Medikament verordnet bekomme, das nicht auf der Beispielliste erlaubter Medikamente steht?
Gilt es auch als Doping, wenn ich ein Asthmamittel anwenden muss, das eine verbotene Substanz enthält?
Hat der Konsum von Anabolika auch psychische Auswirkungen?
Was versteht man unter Blutdoping?
Kann man mit Narkotika wie Heroin oder Morphium wirklich die sportliche Leistung steigern?
Welche Dopingsubstanzen werden am häufigsten konsumiert?
Warum ist Alkohol nur in bestimmten Sportarten verboten?
Weitere Informationen im Internet
Hier kannst du dir die deutsche Version der aktuellen WADA-Verbotsliste (2012) downloaden und ausdrucken. Am besten hast du sie bei Arztbesuchen immer dabei. Denn hier listet die WADA, unterteilt nach Substanzklassen und in alphabetischer Reihenfolge, die verbotenen Substanzen und Methoden auf. So kann dein Arzt auf einen Blick erkennen, ob er dir bestimmte Medikamente verschreiben darf oder nicht. (Stand: 01.01.2012; Recherchedatum: 31.12.2011)
Die Technische Universität München bietet allgemeine und tiefergehende Informationen rund um Doping. Effekte und Nebenwirkungen der verschiedenen Substanzen werden anschaulich dargestellt. (Recherchedatum: 22.06.2011)
Der Internetauftritt des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln bietet detaillierte Informationen zu allen Dopingsubstanzen und -methoden sowie ihren Wirkungen und Nebenwirkungen. Das Insittut ist eines der beiden WADA-akreditierten Labore für Dopinganalytik in Deutschland. (Recherchedatum: 22.06.2011)
Denk mal nach!
Die Substanzklassen der WADA-Verbotsliste
Die verbotenen Substanzen sind in verschiedene Substanzklassen eingeteilt. Diesen Substanzklassen sind auch zahlreiche Medikamente zugeordnet, deren Gebrauch im Leistungssport nicht erlaubt ist.
Alle Substanzklassen und die wichtigsten Substanzen werden in dieser Rubrik ausführlich beschrieben. Jede Substanz, die einer der verbotenen Substanzklassen angehört, ist verboten, auch wenn sie nicht namentlich aufgeführt ist. Wer Medikamente einnehmen muss, sollte sich daher vorher vergewissern, dass sie keine verbotenen Substanzen enthalten. Für einige dieser Substanzen kannst du aber eine sogenannte medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE - Therapeutic Use of Exemption) beantragen.
Die Substanzklassen S0 bis S5 sind jederzeit verboten, die Substanzklassen S6 bis S9 nur im Wettkampf.
S0 - Nicht zugelassene Substanzen
Hierbei handelt es sich um Arzneimittel, die noch in der Entwicklung sind (und daher für die therapeutische Anwendung am Menschen noch nicht zugelassen) oder Arzneimittel, die vom Markt genommen wurden.
S1 - Anabole Substanzen
anabol-androgene Steroide einschließlich Prohormone und andere anabole Substanzen wie Clenbuterol
S2 - Hormone und verwandte Substanzen
z.B. EPO, HGH, HCG, LH (nur bei Männern), Insulin (antragspflichtig - TUE), ACTH
S3 - Beta-2-Agonisten
alle. Beta-2-Agonisten werden als Spray zur Inhalation in der Behandlung von Asthma eingesetzt. Für Salbutamol, Salmeterol und Formoterol zur Inhalation ist keine Medizinische Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich. Salbutamol darf aber nur bis zu einer Dosis von 1.600 µg in 24 Stunden angewandt werden, das entspricht je nach Präparat 8 oder 16 Hüben. Für Formoterol gilt eine zulässige Höchstdosis von 36 µg in 24 Stunden. Für eine höhere Dosierung ist eine Medizinische Ausnahmegenehmigung nötig.
Alle anderen Beta-2-Agonisten sind nach wie vor genehmigungspflichtig. Angehörige des Registered Testpool (RTP) und des Nationalen Testpools (NTP) müssen dafür bei der NADA eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Wer keinem Testpool angehört, benötigt in Deutschland nur ein Attest für diese Substanzen. Sportlerinnen und Sportler, die dem Allgemeinen Testpool (ATP) angehören, erhalten im Fall einer positiven Probe aufgrund dieser Substanzen nach Vorlage der Krankenakte ggf. eine rückwirkende Genehmigung. In jedem Fall muss eine Behandlung auch mit den mittlerweile erlaubten Beta-2-Agonisten im Kontrollformular angegeben werden. Das gilt auch für den inhalativen Gebrauch von Glukokortikoiden (=Kortison) und orthopädische Kortisonbehandlungen.
S4 - Hormon-Antagonisten und -Modulatoren
Aromatase-Hemmer (z.B. Anastrozol, Letrozol, Aminogluthetimid, Exemestan, Formestan, Testolacton), selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (z.B. Raloxifen, Tamoxifen, Toremifen) und andere Antiestrogene wie Clomifen, Cyclofenil und Fulvestran sowie Substanzen, die die Myostatinfunktion verändern.
S5 - Diuretika und andere Maskierungsmittel
Maskierungsmittel: alle, z.B. Diuretika, Probenecid, intravenös verabreichte Plasmaexpander
Diuretika: alle z. B. Furosemid (z.B. Lasix®), Hydrochlorothiazid (z.B. Esidrix®), Spironolacton (z. B. Osyrol®), Torasemid (z.B. Unat®), Triamteren (z.B. Dytide® H). Die lokale Anwendung von Felypressin zusammen mit einem Lokalanästhetikum im Rahmen von Zahnbehandlungen ist nicht verboten. Gleiches gilt für Glycerol als Hilfsstoff in Arzneimitteln oder Lebensmitteln.
S6 - Stimulanzien
z. B. Amphetamine (z.B. Pervitin®), Ephedrin (verschiedene Mittel gegen Erkältungskrankheiten), Kokain, Methylphenidat (z.B. Ritalin®), Pemolin (z.B. Tradon®)
Einige Stimulanzien wie zum Beispiel Ephedrin zählen zu den so genannten spezifischen Substanzen. Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool angehören und nicht an Ligaspielen teilnehmen, müssen für die Einnahme von Medikamenten, die diese Substanzen enthalten, nur ein ärztliches Attest vorlegen. Um welche Substanzen es sich dabei handelt, ist in der WADA-Verbotsliste nachzulesen.
S7 - Narkotika
alle, z. B. Morphin, Pentazocin (z.B. Fortral®), Pethidin
(z. B. Dolantin®)
S8 - Cannabinoide
Haschisch, Marihuana, synthetische Cannabinoide und Cannabinomimetika (z.B. “Spice”)
S9 - Glukokortikoide
alle, z.B. Dexamethason, Prednisolon, Triamcinolon (verboten im Wettkampf bei oraler, rektaler, intravenöser oder intramuskulärer Anwendung; bei chronischen Krankheiten und Daueranwendung ist eine medizinische Ausnahmegenehmigung – TUE – möglich). Wenn du keinem Testpool angehörst und in keiner Liga spielst, brauchst du für die systemische Anwendung solcher Medikamente (oral, rektal, intravenös, intramuskulär, Daueranwendung) nur ein ärztliches Attest, das du bei einer Dopingkontrolle vorlegen musst.
Die nicht-systemische Anwendung, also die orthopädische Verabreichung in Gelenken und Sehnenansätzen und die Anwendung als Inhalation, muss nicht mehr bei der NADA vorab angezeigt, aber bei einer Dopingkontrolle auf dem Kontrollformular vermerkt werden.
In dieser Rubrik findest du nähere Erläuterungen zu den einzelnen Substanzklassen und Substanzen.

