Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

Einige Medikamente enthalten Substanzen, die auf der Verbotsliste stehen. Für Athletinnen und Athleten ist die Einnahme solcher Medikamente genehmigungspflichtig. Was verteht man darunter?

 

Definition

Genehmigungspflicht bedeutet, dass das betreffende Medikament erst nach Ausstellung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption - TUE) durch die NADA eingenommen werden darf.

Asthma-Sprays

Asthma-Sprays enthalten in der Regel Beta-2-Agonisten und/oder Kortison (= Glukokortikoide).

Für einige Beta-2 Agonisten (z.B. Fenoterol, Reproterol), die in Asthma-Sprays vorkommen, muss eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Beta-2-Agonisten Salbutamol, Salmeterol und Formoterol, sowie Kortison sind bei Inhalation erlaubt und können sofort ohne Genehmigung angewandt werden.

Dabei darf Salbutamol nur bis zu einer Dosis von 1.600 Mikrogramm in 24 Stunden ohne Genehmigung angewendet werden; für Formoterol gilt eine zulässige Höchstdosis von 36 Mikrogramm in 24 Stunden. Höhere Dosen und andere Darreichungsformen (z.B. Tabletten) sind dagegen genehmigungspflichtig.

Kortison (= Glukokortikoide)

Ob ein Kortisonpräparat erlaubt oder genehmigungspflichtig ist, hängt von der Verabreichungsart ab. Beispielsweise ist die Inhalation von Kortison oder die lokale Anwendung von Salben erlaubt. In diesen Fällen können die Präparate direkt eingesetzt werden. Dagegen ist zum Beispiel die Einnahme von Kortisontabletten genehmigungspflichtig (s. Definition).

Manchmal genügt ein Attest

Seit dem 1. Januar 2011 gelten alle in der Verbotsliste genannten Substanzen – mit Ausnahme von Anabolika, Hormonen, Hormonantagonisten und -modulatoren, einigen Stimulanzien und den verbotenen Methoden – als so genannte spezifische Substanzen. Das sind Substanzen, die in vielen gängigen Medikamenten enthalten sind, so dass eine versehentliche Einnahme leicht möglich ist, und Substanzen, deren Missbrauch zur Leistungssteigerung eher unwahrscheinlich ist. Wenn du keinem Testpool angehörst und nicht in einer Liga spielst, brauchst du für solche Medikamente nur ein ärztliches Attest, das du bei einer Dopingkontrolle vorlegen musst. Das gilt auch für Kortison und Asthma-Sprays.