Häufig gestellte Fragen
Muss ich, wenn ich zur Abgabe einer Doping-Kontrolle aufgefordert werde, jede Tätigkeit sofort unterbrechen?
Seit wann gibt es Dopingkontrollen?
Werde ich über das Ergebnis einer Dopingkontrolle informiert?
Können Urinproben im Labor verwechselt werden?
Wozu dient die B-Probe?
Gibt es Dopingmittel, die nicht nachgewiesen werden können?
Was versteht man unter indirekten Nachweisverfahren für Dopingsubstanzen?
Was ist ein Blutprofil?
Der Umgang mit Dopingproben
Für den Umgang mit Dopingproben gibt es genau festgelegte Standards. Sie sollen sicherstellen, dass die Proben auf dem Weg ins Labor und auch bei der Analyse weder verwechselt noch verfälscht werden können.
Die NADA wählt aus den Testpools die zu kontrollierenden Athletinnen und Athleten für Trainingskontrollen (Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe) aus und beauftragt mit der Durchführung der Kontrollen ein externes, international tätiges Unternehmen, die PWC GmbH (Physical Work Control). Diese ist für die Probenahme und den Probeversand an die Labore zuständig. Bei Wettkampfkontrollen ist der zuständige Verband oder Ausrichter für die Durchführung der Kontrollen verantwortlich. Einige Verbände beschäftigen eigene Kontrolleure oder beauftragen die Firma PWC oder die NADA mit der Durchführung der Kontrollen.
Sauber und sicher ins Labor
Für die Urinproben gibt es so genannte Probekits mit je einem Fläschchen für die A-Probe und die B-Probe. Die Probenahmekits werden vom Hersteller versiegelt, die Urinbecher sind eingeschweißt. So werden Beschädigungen und Verunreinigungen ausgeschlossen. Wer kontrolliert wird, kann aus mehreren Probenahmekits eines auswählen und sich davon überzeugen, dass es unversehrt ist; ebenso kann der Urinbecher ausgewählt werden. Eine Manipulation der Utensilien ist damit unmöglich. Auch eine Manipulation beim Transport der Proben ins Labor ist durch die Kennzeichnung (Code) und einen nicht zu öffnenden Sicherheitsverschluss ausgeschlossen. Beim Öffnen der Fläschchen im Labor wird der Verschluss zerstört.
Anonym und unverwechselbar
Die Athletin oder der Athlet gibt bei einer Dopingkontrolle zunächst den Urin in den Plastikbecher ab. Dann wird der Urin auf die B-Probe (30 ml) und auf die A-Probe (60 ml) verteilt.Die beiden Flaschen für die Urinprobe haben verschiedenfarbige Etiketten mit einer vorgeprägten, auf beiden Flaschen gleichen Code-Nummer auf dem Deckel und auf der Flasche. Dieser Code wird auch auf dem Kontrollprotokoll eingetragen. Die Flaschen werden zusammen mit einer (ebenfalls anonymisierten) Kopie des Kontrollprotokolls an eines der von der WADA akkreditierten Labore geschickt. Das Labor unterscheidet die eingegangenen Proben nur anhand der Codes auf den Etiketten und Deckeln; von wem die Probe stammt, weiß dort niemand. Es ist also den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Labors nicht möglich, die Analyse einer bestimmten Athletin oder eines bestimmten Athleten willkürlich zu manipulieren. Das Originalprotokoll, das sowohl den Code als auch den Namen enthält, geht an den Auftraggeber, also zum Beispiel die NADA. So kann die NADA bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses feststellen, von wem die Probe stammt. Bei Wettkampfkontrollen informiert das Labor den zuständigen Verband und die NADA.



