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Der NADA-Code

Titelbild NADA-Code Version 2009

Damit im Leistungssport alle die gleichen Chancen haben, gibt es ein Regelwerk zum Umgang mit verbotenen Substanzen. In Deutschland ist das der NADA-Code.

 

Der Begriff Code kommt aus dem englischen und bedeutet unter anderem „Gesetzbuch“. Sportlerinnen und Sportler im Kadersystem müssen den Code zwar nicht auswendig lernen, aber sich zumindest mit den wichtigsten Regeln vertraut machen. Die ersten vier Artikel, in denen beschrieben wird, was als Doping gilt, werden hier kurz erläutert. Das kann aber die Lektüre des Codes nicht ersetzen. Die weiteren Artikeln im NADA-Code behandeln Fragen zum Kontrollverfahren, und es wird beschrieben, was passiert, wenn eine Probe positiv ist.

In den ersten vier Artikeln des NADA–Codes sind die wichtigsten Aspekte des Dopings beschrieben:

Artikel 1 - Definition des Begriffs Doping

Als Doping wird nicht nur die Einnahme verbotener Substanzen bezeichnet, sondern auch die Anwendung bestimmter Methoden oder Verhaltensweisen. Was in diesem Sinne alles als Doping gewertet wird, findest du in Artikel 2.

Artikel 2 - Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen

Ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen liegt vor,

  • wenn im Körper einer Athletin oder eines Athleten verbotene Substanzen gefunden werden
  • beim Gebrauch oder versuchten Gebrauch einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode - auch wenn es keine Verbesserung der sportlichen Leistung gebracht hat
  • beim Versuch, einer angekündigten Kontrolle ohne zwingenden Grund aus dem Weg zu gehen
  • wenn du vergisst, dich bei Abwesenheit von deinem gemeldeten Aufenthaltsort rechtzeitig abzumelden, und somit nicht erreichbar bist für eine Kontrolle
  • wenn du versuchst, die Dopingkontrolle zu manipulieren
  • wenn du verbotene Substanzen oder Hilfsmittel für verbotene Methoden besitzt
  • wenn du mit verbotenen Substanzen handelst oder Anleitungen zu verbotenen Methoden weitergibst oder das versuchst
  • bei der Anleitung, Vertuschung oder Unterstützung zum Doping, auch beim Versuch einer solchen Handlung,
  • wenn du während einer Sperre an einem Wettkampf teilnimmst

Artikel 3 - Nachweis eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen

Zunächst muss ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen "mit hinreichender Sicherheit" festgestellt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Dopingkontrolle einen positiven Befund ergibt. Sind Betroffene mit ihrem Ergebnis nicht einverstanden, müssen sie selbst einen Gegenbeweis für ihre Unschuld erbringen.

Artikel 4 - Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden

Die Liste verbotener Substanzen und Methoden wird mindestens einmal im Jahr aktualisiert. Wichtig: Es ist deine Aufgabe, dich zu erkundigen, ob es eine neue Verbotsliste gibt. Die Listen findest du auf der Website der NADA (oder auf englisch bei der WADA). Bei Erkrankungen ist mitunter die Einnahme bestimmter Medikamente notwendig. Besprich mit deinem Arzt, welche Medikamente helfen. Sollten Substanzen nötig sein, die auf der Verbotsliste stehen, brauchst du unbedingt eine medizinische Ausnahmegenehmigung, die Therapeutic Use Exemption (TUE). Wichtig ist, diese Genehmigung vor der Einnahme einzuholen. Wenn du keinem Leistungskader und keinem Testpool angehörst, genügt die Vorlage eines ärztlichen Attests. Du solltest dir eine Gesundheitsmappe anlegen, in der du alle Atteste sammelst und immer mit dir führst. Besondere Regelungen gelten für Asthmamittel. Je nachdem, um welches Medikament es sich dabei handelt und welchem Testpool du angehörst, musst du der NADA den Gebrauch des Medikaments mit einem entsprechenden Formular melden, eine Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen oder – wenn du keinem Testpool angehörst - ein ärztliches Attest vorweisen können. Am besten erkundigst du dich bei deinem Verband, welche Regelung für dich zutrifft.