Der Anti-Doping-Kampf
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat ein Anti-Doping-Regelwerk formuliert, das auf der ganzen Welt gelten und einen fairen und gerechten Sport garantieren soll: den WADA-Code. In Deutschland gilt die jeweils aktuelle Version der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), der NADA-Code. Im NADA-Code ist genau definiert, was unter Doping zu verstehen ist.
Damit das Doping-Verbot auch durchgesetzt werden kann, sind Kontrollen notwendig. Das Doping-Kontrollsystem wird stetig weiterentwickelt, um auch noch dem raffiniertesten Betrug auf die Spur zu kommen. Für die Athletinnen und Athleten ist es mit Meldepflichten verbunden, die sie genau kennen müssen.
Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) wurde im November 1999 als eine unabhängige internationale Organisation gegründet. Sie hat das Ziel, den Kampf gegen Doping im Sport weltweit zu fördern, zu koordinieren und zu überwachen.
Unter Doping wird nicht nur die unzulässige Einnahme leistungssteigernder Substanzen verstanden: Unter dem Begriff wird eine ganze Reihe von Faktoren und Verhaltensweisen zusammengefasst.
Damit im Leistungssport alle die gleichen Chancen haben, gibt es ein Regelwerk zum Umgang mit verbotenen Substanzen. In Deutschland ist das der NADA-Code.
Wer beim Dopen erwischt wird, muss mit einer Bestrafung rechnen. Ebenso wird die Verweigerung einer Dopingkontrolle bestraft. Aber auch ein Verstoß gegen die Meldepflichten hat Konsequenzen. Die Höhe der Bestrafung richtet sich nach der Art des Verstoßes.
Wer einem Testpool angehört, muss sich an bestimmte Regeln halten, um Dopingkontrollen jederzeit zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die NADA jederzeit aktuell über Aufenthaltsorte und -zeiten zu informieren.
Kaderathletinnen und Kaderathleten (D- bis A-Kader), Sportlerinnen und Sportler, die an deutschen oder internationalen Meisterschaften teilnehmen, und Athletinnen und Athleten, die einem Testpool angehören, müssen mit Dopingkontrollen rechnen.






