Aktuelles

Neue Verbotsliste ab 2010


Am 1. Januar 2010 ist eine neue WADA-Verbotsliste in Kraft getreten. Änderungen gibt es zum Beispiel bei den Asthmamitteln. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.


 

Salbutamol und Salmeterol sind nicht mehr genehmigungspflichtig, müssen aber angezeigt werden.

Für die Substanzen Salbutamol und Salmeterol als Inhalation zur Behandlung von Asthmamitteln ist keine medizinische Ausnahmegenehmigung mehr nötig. Allerdings muss, bei der Anwendung dieser Mittel eine "Anzeige zum Gebrauch" an die NADA oder an den Internationalen Fachverband geschickt werden. Salbutamol darf nur bis zu einer maximalen Dosis von 1.600 µg in 24 Stunden eingenommen werden. Das sind je nach Präparat bis zu 8 Hübe oder bis zu 16 Hübe. Für höhere Dosierungen ist weiterhin eine medizinische Ausnahmegenehmigung nötig. Nach wie vor genehmigungspflichtig sind auch die Beta-2-Agonisten Terbutalin und Formoterol, die ebenfalls in vielen Asthma-Medikamenten vorkommen.

 

Neu auf der Liste: Pseudoephedrin

Neu in die Verbotsliste aufgenommen wurde die Substanz Pseudoephedrin, die zum Beispiel in Erkältungsmitteln wie Aspirin Complex enthalten ist. Der Grenzwert liegt bei 150 µg pro Milliliter Urin. Weil aber die Zeit, die der Körper für den Abbau der Substanz braucht, von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein kann, rät die NADA generell davon ab, Medikamente mit Pseudoephedrin einzunehmen.

 

Neues zum Blutdoping

Neben EPO wird jetzt auch die Substanz CERA namentlich in der Verbotsliste aufgeführt, die ebenfalls zu einer Verbesserung des Sauerstofftransports im Blut dient. Einige Eigenbluttherapien sind dafür jetzt erlaubt, wenn sie medizinisch notwendig sind. Allerdings ist hierfür eine „Anzeige zum Gebrauch“ notwendig.

 

Änderungen bei Diuretika und anderen Maskierungsmitteln

Die Substanz Glycerol, die unter anderem entwässernd wirkt, ist verboten, wenn sie als Plasmaexpander eingesetzt wird. Als Hilfsstoff in Medikamenten und Lebensmitteln ist Gyycerol erlaubt. Ebenfalls erlaubt ist die Substanz Pamabrom, ein mildes Diuretikum, das in vielen Ländern rezeptfrei erhältlich ist.

 

Sauerstoff und Infusionen

Ab Januar 2010 ist der Gebrauch von inhalierbarem Sauerstoff erlaubt. Die Regelung zu intravenösen Infusionen wurde eindeutiger formuliert. Solche Infusionen sind erlaubt, wenn sie medizinisch notwendig sind und bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer klinischen Untersuchung angewendet werden. Eine Anzeige bei der NADA wird empfohlen.

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NADA-News

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Seit dem 1. Januar 2010 gilt eine neue Liste der Verbotenen Substanzen und Methoden. Die NADA bietet auf ihrer Homepage die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste zum Donwload an (PDF, 118 KB). mehr

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