Spielregeln
Rechte und Pflichten
Wer einem Testpool angehört, muss sich an bestimmte Regeln halten, um Dopingkontrollen jederzeit zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die NADA jederzeit aktuell über Aufenthaltsorte und -zeiten zu informieren.
- Meldepflichten
- Whereabouts
- Die Ein-Stunden-Regelung
- Möglichkeiten der An- und Abmeldung
- Sonstige Pflichten
- Deine Rechte
Für die Zuordnung der Athletinnen und Athleten zu einem Testpool gilt Folgendes:
Meldepflichten
Wenn du einem Testpool angehörst, musst du nicht nur bei Wettkämpfen mit einer Dopingkontrolle rechnen, sondern auch jederzeit für Trainingskontrollen zur Verfügung stehen. Deshalb bist du verpflichtet, die NADA jederzeit über deinen Aufenthaltsort zu unterrichten. Folgende Angaben sind erforderlich:Außerdem wird die NADA von den Verbänden über Wettkampfteilnahmen und Trainingslager informiert.
Whereabouts
Alle Athletinnen und Athleten, die dem RTP oder dem NTP angehören, müssen zusätzlich vierteljährlich im Voraus (jeweils am 25. März, 25. Juni, 25. September und 25. Dezember) für jeden Tag des nächsten Quartals im Meldesystem ADAMS angeben, wo sie sich aufhalten werden. Neben den oben genannten Angaben müssen sie also auch beispielsweise die Adresse der Schule angeben, die sie besuchen, oder ihren Urlaubsort. Die internationalen Fachverbände haben zum Teil abweichende Abgabetermine für die Meldungen.Diese Daten müssen natürlich jeweils den tatsächlichen Gegebenheiten zeitnah angepasst und stetig aktualisiert werden. Diese Regelung ersetzt die bisherige Pflicht, sich bei Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 24 Stunden ab- oder umzumelden. Mitglieder des ATP brauchen keine Whereabouts abzugeben.
Die Ein-Stunden-Regelung
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Athletinnen und Athleten, die dem IRTP oder dem RTP angehören, zusätzlich für jeden Tag des Jahres eine Stunde benennen, zu der sie an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen erreichbar sind. Auch diese Angaben müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In Deutschland sind von dieser Regelung rund 500 bis 600 Top-Athletinnen und -Athleten betroffen.
Möglichkeiten der An- und Abmeldung
Alle Angaben, auch die vierteljährlichen Whereabouts und die Angaben gemäß der Ein-Stunden-Regelung sind grundsätzlich im Meldesystem ADAMS einzugeben unter https://adams-wada-ama.org/adamsAlle Athletinnen und Athleten, die dem RTP oder NTP zugeordnet sind, erhalten hierfür von der NADA persönliche Zugangsdaten. Solltest du ausnahmsweise einmal keine Möglichkeit haben, dich über das Internet abzumelden, kannst du dies auch per SMS tun. Dazu musst du die SMS-Funktion in deinem Profil bei ADAMS aktivieren. Nähere Informationen zu dem Vorgehen findest du auf der Internetseite der NADA im Downloadbereich unter dem Stichwort "ADAMS". Die SMS-Abmeldung ist nur im Notfall zulässig und gilt auch nur für den Tag, an dem du die SMS sendest. Du kannst also keine Abmeldung für zwei oder drei Tage per SMS vornehmen.
Wenn du dem ATP angehörst, musst du der NADA deine Adresse und Telefonnummer, jede Änderung dieser Daten und deinen Rahmentrainingsplan mit einem Formular melden, das du auf der Homepage der NADA unter "Downloads/Formulare" findest.
Sonstige Pflichten