Spielregeln

Rechte und Pflichten


Wer einem Testpool angehört, muss sich an bestimmte Regeln halten, um Dopingkontrollen jederzeit zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die NADA jederzeit aktuell über Aufenthaltsorte und -zeiten zu informieren.


Für die Zuordnung der Athletinnen und Athleten zu einem Testpool gilt Folgendes:
  • Dem Registered Testpool (RTP) gehören in der Regel Athletinnen und Athleten an, die bereits im Testpool der internationalen Fachverbände (IRTP) erfasst sind, international aussichtsreiche Nachwuchsathletinnen und -athleten sowie A-Kader-Athletinnen und -Athleten, die entsprechend ihrer Sportart der Risikogruppe A (hohes Doping-Risiko) angehören.
  • Dem Nationalen Testpool (NTP) werden in der Regel die Mitglieder eines A-Kaders der Risikogruppen B und C, B-Kader-Athletinnen und -Athleten Risikogruppe A und ebenfalls perspektivisch aussichtsreiche Nachwuchssportlerinnen und -sportler.
  • Alle anderen Bundeskaderathletinnen und -athleten sind Mitglieder des Allgemeinen Testpools.
  • Die Zuordnung wird durch den jeweiligen Sportfachverband in Abstimmung mit der NADA vorgenommen und kann von diesen Angaben abweichen. Informationen erhältst du bei deinem Verband oder bei der NADA.

     

    Meldepflichten

    Wenn du einem Testpool angehörst, musst du nicht nur bei Wettkämpfen mit einer Dopingkontrolle rechnen, sondern auch jederzeit für Trainingskontrollen zur Verfügung stehen. Deshalb bist du verpflichtet, die NADA jederzeit über deinen Aufenthaltsort zu unterrichten. Folgende Angaben sind erforderlich:
  • dein Erstwohnsitz und dein gewöhnlicher Aufenthaltsort
  • deine E-Mail-Adresse, Festnetz- und Mobilfunknummer
  • Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan)

  • Außerdem wird die NADA von den Verbänden über Wettkampfteilnahmen und Trainingslager informiert.

     

    Whereabouts

    Alle Athletinnen und Athleten, die dem RTP oder dem NTP angehören, müssen zusätzlich vierteljährlich im Voraus (jeweils am 25. März, 25. Juni, 25. September und 25. Dezember) für jeden Tag des nächsten Quartals im Meldesystem ADAMS angeben, wo sie sich aufhalten werden. Neben den oben genannten Angaben müssen sie also auch beispielsweise die Adresse der Schule angeben, die sie besuchen, oder ihren Urlaubsort. Die internationalen Fachverbände haben zum Teil abweichende Abgabetermine für die Meldungen.

    Diese Daten müssen natürlich jeweils den tatsächlichen Gegebenheiten zeitnah angepasst und stetig aktualisiert werden. Diese Regelung ersetzt die bisherige Pflicht, sich bei Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 24 Stunden ab- oder umzumelden. Mitglieder des ATP brauchen keine Whereabouts abzugeben.

     

    Die Ein-Stunden-Regelung

    Seit dem 1. Januar 2009 müssen Athletinnen und Athleten, die dem IRTP oder dem RTP angehören, zusätzlich für jeden Tag des Jahres eine Stunde benennen, zu der sie an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen erreichbar sind. Auch diese Angaben müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In Deutschland sind von dieser Regelung rund 500 bis 600 Top-Athletinnen und -Athleten betroffen.

     

    Möglichkeiten der An- und Abmeldung

    Alle Angaben, auch die vierteljährlichen Whereabouts und die Angaben gemäß der Ein-Stunden-Regelung sind grundsätzlich im Meldesystem ADAMS einzugeben unter https://adams-wada-ama.org/adams
    Alle Athletinnen und Athleten, die dem RTP oder NTP zugeordnet sind, erhalten hierfür von der NADA persönliche Zugangsdaten. Solltest du ausnahmsweise einmal keine Möglichkeit haben, dich über das Internet abzumelden, kannst du dies auch per SMS tun. Dazu musst du die SMS-Funktion in deinem Profil bei ADAMS aktivieren. Nähere Informationen zu dem Vorgehen findest du auf der Internetseite der NADA im Downloadbereich unter dem Stichwort "ADAMS". Die SMS-Abmeldung ist nur im Notfall zulässig und gilt auch nur für den Tag, an dem du die SMS sendest. Du kannst also keine Abmeldung für zwei oder drei Tage per SMS vornehmen.
    Wenn du dem ATP angehörst, musst du der NADA deine Adresse und Telefonnummer, jede Änderung dieser Daten und deinen Rahmentrainingsplan mit einem Formular melden, das du auf der Homepage der NADA unter "Downloads/Formulare" findest.

     

    Sonstige Pflichten

  • Du bist für die Übermittlung und Pflege deiner Daten selbst verantwortlich.
  • Alle Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit müssen vollständig erfolgen.
  • Alle Änderungen hinsichtlich Adresse, Aufenthalt und Erreichbarkeit müssen der NADA zeitlich vor Eintritt dieser Änderungen gemeldet werden.
  • Alle Athletinnen und Athleten müssen sich bei einer Kontrolle ausweisen können.
  • Du musst der NADA oder deinem Verband melden, wenn du diene Sportkarriere beendest.
  • Wenn du zu einer Dopingkontrolle aufgefordert wirst, darfst du sie nicht verweigern und nicht unterlassen.

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    Deine Rechte

    Trainingskontrollen werden unangekündigt durchgeführt. Sie können in deiner Wohnung, in der Trainingsstätte oder einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden. Dabei sind neben Urin- auch Blutkontrollen möglich. In Deutschland hast du folgende Rechte im Zusammenhang mit einer Kontrolle:
  • Du kannst eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitnehmen.
  • Dein Kontrolleur oder die Kontrolleurin muss das gleiche Geschlecht haben wie du (gilt nur für Deutschland)
  • Lass dir den offiziellen Ausweis des/der Kontrollbeauftragten zeigen.
  • Du kannst die Sichtkontrolle ablehnen, wenn du das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
  • Achte darauf, dass Medikamente, die du angibst, und entsprechende Ausnahmegenehmigungen (TUEs) im Protokoll vermerkt werden.
  • Auch Vorbehalte gegenüber der Durchführung der Kontrolle kannst du auf dem Protokoll der Dopingkontrolle vermerken lassen.
  • Lass dir einen Durchschlag des Protokolls aushändigen.
  • Im Falle einer positiven A-Probe weist der NADA-Code auf alle Rechte des Athleten hin.
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    NADA-News

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    Seit dem 1. Januar 2010 gilt eine neue Liste der Verbotenen Substanzen und Methoden. Die NADA bietet auf ihrer Homepage die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste zum Donwload an (PDF, 118 KB). mehr

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